Bereits im April 2019 wurde in Berglen (Rems-Murr-Kreis) die erste Katzenschutzverordnung in Baden-Württemberg erlassen. Halter werden dadurch zur Kennzeichnung und Kastration von Freigängerkatzen verpflichtet. Das entlastet Tierheime und Tierschutzvereine.

Die Verordnung soll mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. Demnach müssen ab 1. Januar 2020 alle privat gehaltenen Katzen mit „Freigang“ kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Katzen, die nicht gekennzeichnet sind und folglich dem Anschein nach keinen Halter mehr haben, lässt der Tierschutzverein Berglen kastrieren, wenn sich nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem Einfangen doch noch der Katzenbesitzer meldet.

Quelle(n):
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/erste-gemeinde-erlaesst-katzenschutzverordnung/
https://www.tierschutzbund.de/news-storage/heimtiere/020519-erste-katzenschutzverordnung-in-baden-wuerttemberg/